Air New Zealand ATR 72 erleidet Triebwerksbrand in Wellington
Eine ATR 72 von Air New Zealand geriet nach einer Landung in Wellington in Brand. Ursache war ein Triebwerkschaden durch Materialermüdung.
Am 1. September 2024 kam es bei einem Flugzeug vom Typ ATR 72-212A der Fluggesellschaft Air New Zealand mit der Registrierung ZK-MVL auf dem Inlandsflug NZ-5366 von Christchurch nach Wellington zu einem Triebwerksbrand kurz vor der Landung. Die Maschine befand sich im Endanflug auf die Piste 34 des Flughafens Wellington, als rund sechs Sekunden vor dem Aufsetzen dichter Rauch aus dem linken Triebwerk austrat. Das Flugzeug landete sicher, rollte aus und kam auf der Landunbahn zum Stillstand, woraufhin offene Flammen am linken Triebwerk sichtbar wurden. Die Besatzung stellte daraufhin beide Triebwerke ab, während die alarmierten Rettungskräfteeintrafen und eine Evakuierung der Maschine eingeleitet wurde. Es kam zu einigen leichten Verletzungen bei der Evakuierung, die überwiegend durch Zerrungen beim Verlassen der vorderen Notausgänge entstanden, jedoch wurden keine schwerwiegenden Verletzungen gemeldet.
Details zum Vorfall
Während des Endanflugs in etwa 300 Fuß Höhe erhielten die Piloten eine Warnmeldung wegen niedrigen Öldrucks, gefolgt von einer Triebwerksstörung und einer Feuerwarnung für das linke Triebwerk. Die Besatzung setzte den Anflug fort, landete sicher und leitete nach dem Stillstand die Notmaßnahmen ein. Da die Feuerwarnung trotz des Entleerens von zwei Feuerlöschflaschen in die Triebwerksverkleidung aktiv blieb, ordnete der Kapitän eine Evakuierung an. Nach dem Abschlussbericht der neuseeländischen Transportunfalluntersuchungskommission TAIC wurde der Brand durch das Versagen einer Niederdruck-Turbinenschaufel ausgelöst. Dies führte zu Vibrationen im Triebwerk, die Luftdichtungen beschädigten und Öl direkt in das Triebwerk austreten ließen. Das austretende Öl entzündete sich an heißen Triebwerksteilen, was zu starker Rauchentwicklung und Flammen führte.
Untersuchungen und Abschlussbericht
Die Untersuchungen ergaben, dass die betroffene Niederdruck-Turbinenschaufel aufgrund von Materialermüdung gebrochen war. Ein Riss in der Schaufel war demnach höchstwahrscheinlich bereits bei der vorangegangenen Generalüberholung des Triebwerks vorhanden, wurde von der Qualitätskontrolle des Herstellers jedoch nicht erkannt. Eine Untersuchung der übrigen Schaufeln desselben Rotors offenbarte einen weiteren Schaufelriss mit ähnlichen metallurgischen Merkmalen. Zudem stellte die Untersuchungskommission fest, dass die Evakuierung der Passagiere deutlich länger als der Zertifizierungsrichtwert dauerte. Gründe dafür waren unter anderem mangelhafte Vorbereitung der Fluggäste auf einen Notfall, das Mitnehmen von Handgepäck entgegen den Anweisungen der Besatzung und die Tatsache, dass nicht alle verfügbaren Notausgänge genutzt wurden. Der Sachschaden blieb auf das linke Triebwerk beschränkt.
